| 
      
      
      
     | 
    
  
Unsere
Dienstleistungen:
 
 
- 
häusliche Krankenpflege nach §37 Abs. 1 SGB V d.h. Grundpflege,  
   Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn  
   Krankenhauspflege zwar geboten, aber nicht durchführbar ist,  
   bzw. durch die häusliche Pflege vermieden oder verkürzt werden
kann. 
-  häusliche Krankenpflege nach §37 Abs. 2 SGB V d.h. Behandlungspflege 
   zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung. 
-  häusliche Krankenpflege nach §§198 RVO, 25 KVLG
 
-  Verhinderungspflege 
-
Stundenweise Betreuung von Demenz-Kranken 
-  Palliativpflege 
- Begleitung Sterbender 
-  Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI 
- Hauswirtschaftliche Versorgung / Haushaltshilfe nach §§38 Abs. 1 SGB V,  
   199 RVO, 27 KVLG, 10 KVLG 1989 
- Häusliche Pflegehilfe nach §37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von
Pflegegeld 
- Vermittlung von anderen Dienstleistungen wie Maniküre, Pediküre,
Friseur 
   oder ähnliches 
- Angehörigen-Café zum Erfahrungsaustausch pflegender Angehöriger 
- Hol- und Bringdienste (Botengänge)
   
-  Menübringdienst
 
Unser
ambulanter Pflegedienst ist Vertragspartner der Krankenkassen, Pflegekassen 
sowie anderer Kostenträger. 
Selbstverständlich stehen unsere Dienstleistungen auch Selbstzahlern zur
Verfügung.
 
 
 
  
Druckversion 
  
     |